Es ist uns wichtig, dass sich Schüler und Schülerinnen, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der VS – Schönegg, sowie die Erziehungsberechtigten als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft verstehen.
Wir alle haben gemeinsame Ziele. Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig aufeinander Rücksicht zu nehmen und Regeln zu beachten!
Alle, die in diesem Haus ein- und ausgehen, sollen sich wohlfühlen und ein angenehmes Arbeitsklima vorfinden. So wollen wir vertrauensvoll und respektvoll miteinander umgehen. Durch Gespräche, Austausch von Informationen und gezielte Beratung erreichen wir gegenseitiges Verständnis und klären die wechselseitigen Erwartungen.
Wir haben ein schönes Schulgebäude und Räume, die von uns allen behandelt werden sollen, dass es Freude macht, sie zu benutzen.
Regeln, die wir einhalten:
- Um 7.00 Uhr wird das Schulhaus für die Schüler und Schülerinnen geöffnet. Bis 7.30 Uhr ist im Garderobenbereich eine Aufsicht eingerichtet. Wer am Morgen das Schulgebäude einmal betreten hat, darf dieses ohne ausdrückliche Erlaubnis zwischendurch nicht wieder verlassen.
- Ab 7.30 Uhr werden die Kinder von den Lehrerinnen in die Klassen geholt, um sich in Ruhe auf den Unterricht vorzubereiten. Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr und jeder Schüler bemüht sich, rechtzeitig, in die Schule zu kommen. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet nach der stundenplanmäßigen Entlassung der Schüler und Schülerinnen aus dem Schulhaus. Für den Schulweg sind ausschließlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich, ebenso wie die Zeitspanne bis zum Eintreffen des Schulbusses.
- In den Garderoben kommen die Schuhe, Kleider und Turnsackerl auf den hierfür vorgesehenen Platz. Im Schulgebäude tragen wir Hausschuhe. Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet. Im Schulhaus und im ganzen Schulbereich ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfälle kommen in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder mit dem für den jeweiligen Unterricht notwendigen Schulzeug ausgerüstet sind und Gegenstände, die für den Unterricht nicht notwendig sind, werden nicht in die Schule mitgenommen.
- Werden von den Schülerinnen und Schülern digitale Geräte, wie Handys, Smartwatches, Tablets, usw., mitgenommen, haben diese während des gesamten Aufenthalts in der Schule ausgeschaltet in der Schultasche zu sein.
- Maßnahmen zur Sicherheit, zur Prävention und zum Kinderschutz in der Schule sind im Kinderschutzkonzept der Schule enthalten. Dieses wird den Kindern und den Erziehungsberechtigten nachweislich bekanntgegeben. Entsprechende Übungen für den Ernstfall werden allen Klassen bzw. klassenübergreifend durchgeführt.
- Während des Unterrichts (einschließlich der Pausen) dürfen die Schüler das Schulgebäude mit Erlaubnis des Lehrers nur dann verlassen, wenn sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- Im Turnsaal und auf den Sportanlagen haben sich die Schüler genau an die Weisungen der Lehrerpersonen zu halten. Sie dürfen Geräte ohne Erlaubnis nicht benützen. Der Turnsaal darf nur barfuß oder mit sauberen Turnschuhen betreten werden.
- Im Falle des Fernbleibens vom Unterricht ist dies dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin oder der Schulleitung unverzüglich zu melden.
- Bei Katastrophenfällen haben sich die Schüler und Schülerinnen strikt an die Weisungen der Lehrkräfte zu halten.
- Schulfremden Personen ist der Zutritt und Aufenthalt in den Schulräumen ohne Anmeldung nicht gestattet, außer sie wurden zum Aufenthalt in der Schule durch eine Lehrperson oder der Schulleitung eingeladen.
- Wir wollen eine gesunde Jause fördern. Mehlspeisen, Naschereien, süße Limonaden sind als Jause wenig geeignet.
- Die Schüler dürfen auch durch andere „geeignete Personen“ beaufsichtigt werden, wenn dies für die Sicherheit der Schüler erforderlich ist. Diese Personen genießen dann denselben Schutz wie ein Lehrer, sie sind durch die Amtshaftung geschützt.
- Alle Personen in der Schule, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen, haben sich wertschätzend zu verhalten. Das Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken ist bei diesen Veranstaltungen untersagt.
Diese Hausordnung wurde durch das Schulforum am 05.12.2024 festgelegt.